Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Telecominsel, Leonhard Hanawitsch– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber auf der Website des Dienstleisters bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Diese umfassen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, u.a. die unabhängige Beratung/Vertrieb für Produkte und Bauten sowie Dienstleistungen im Bereich Mobilfunk-Festnetz-DSL-Anlagentechnik sowie die Prüfung und Ausführung der Aufgaben, welche sich aus dem ersten Teil dieses Satzes ergeben.

2.2 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Vertragliche Beziehungen treten – sofern der Dienstleister nicht schon vorher vertragliche Leistung erbracht hat – erst mit dem Zugang der Auftragsbestätigung per Post, Fax oder Email ein, die für den Inhalt des Vertrages allein in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen maßgebend ist.

3.1a Im Falle der Anforderung einer Beratungs- oder Vorvertragsbetreuungstätigkeit wird der Vertrag durch die Vereinbarung eines Termins bereits mündlich geschlossen. Dies bedarf keinem gesonderten Formerfordernis.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Im Fall 3.1a ist die Aufgabenbeschreibung mündlich oder fernmündlich oder in Texform durch den Auftraggeber darzulegen.

3.3 Sofern im Falle einer Beratungsleistung in Vertragsangelegenheiten im Mobilfunk- und Festnetzwesen oder auch bei Montagemaßnahmen eine prüfende Tätigkeit des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber ausgeführt wird, entsteht ebenso ein Vertragsverhältnis, da der Auftraggeber bereits Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt. Ein Vertragsabschluss oder die Annahme eines Angebots zur Prüfung /Konzepterarbeitung / Angebotserstellung wird ebenso durch die Vereinbarung eines Termins geschlossen.

3.3a Das Einverständnis des Auftraggebers über die hier aufgeführten Bedingungen gilt als erteilt mit der Vereinbarung eines Termins bzw. dem Betreten des Ladens/Büros am Standort Marienplatz 9, 82467 Garmisch-Partenkirchen.

3.4 Durch die Vermittlung eines Vertrages mit einem Mobilfunk- oder Netzanbieter entsteht zwischen Dienstleister und Auftraggeber ebenfalls ein Schuldverhältnis, das den Dienstleister zur Speicherung der zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten berechtigt.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt mit der unter Punkt 3 genannten Handlungen oder Handlungen die selbigen ähnlich sind und endet entweder bei Daueraufträgen mit schriftlicher Kündigung einer der beiden Parteien jeweils zum Monatsende oder durch Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

4.2 –gestrichen-

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hier wird die entstandene Arbeitszeit gem. der in den Geschäftsräumen einsehbaren Preisliste abgerechnet.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, wenn nicht anders aufgeführt

4.7 Zahlungsart ist grundsätzlich Vorkasse. Der Dienstleister kann dem Auftraggeber auch folgende Zahlungsmöglichkeiten einräumen: Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, EC Karte, Dauerauftrag, Leasing, Finanzierung. Diese Zahlungsarten können jedoch bereits beim ersten Verzug oder bei nachträglicher negativer Bonitätsauskunft widerrufen werden. Bei Teilrechnungen die ein Gesamtprojekt betreffen, ermöglicht der Rückfall auf Vorkasse nicht zum Kündigen / Rücktritt vom Auftrag

4.8 Wird beim Dienstleister Telecominsel Geschäftskundenbetreuung Marienplatz 9 / Farchanter Straße 35 Garmisch-Partenkirchen eine Beratungstätigkeit in Auftrag gegeben, kann der Dienstleister dem Auftraggeber für die erfolgte Beratung oder Vorbetreuung die dafür angefallene Arbeitszeit und die dadurch angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bezweckten Arbeiten, die sich an die Beratung hätten anschließen sollen, nicht umgesetzt werden.

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen, wenn nötig und gewünscht.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe von Angeboten oder Informationen des Dienstleisters ist verboten. Alle Angebote und Beratungen sowie die aus diesen erlangte Informationen unterliegen dem Urheberecht des Dienstleisters. Alle erforderlichen Kundendaten werden in einem gesicherten System des Dienstleisters gespeichert und nur auf Wunsch des Kunden gelöscht. Mit Auftragserteilung erteilt der Kunde ebenso automatisch die Erlaubnis zur Speicherung seiner personenbezognenen Daten.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe dieser Ziffer 7.

7.2 Der Dienstleister haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Dienstleister gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

7.3 Der Dienstleister haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

7.4 Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.5 Die Einschränkungen dieser Ziffer 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.6 Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt, die auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder auf Nichtbeachtung der Einweisungshinweise durch den Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.7 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gelten hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird die Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt. In den übrigen Fällen, in denen der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, gilt bei Verträgen, die auch oder nur die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben § 377 HGB. Bei Verträgen, bei denen der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, verjähren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Ware wird in diesen Fällen die Gewährleistung ausgeschlossen

7.8 Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßiger Bedienung, unsachgemäßer Handhabung, eigenständigen Reparaturversuchen, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und der Hinweise bei Übergabe der Ware entstanden sind. Der Dienstleister ist nach seiner Wahl im Wege der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

8. Werbeerlaubnis / Datenspeicherung

8.1 Mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, IBAN, BIC, Daten von dritten Dienstleistern (Telekom etc.) an die TI-Service GmbH & Co. KG (hier Dienstleister) stimmt der Auftraggeber der Speicherung und Verwendung vorgenannter Daten zu Beratungszwecken und zur Ermöglichung der Durchführung des Vertrages beim Dienstleister zu. Der Dienstleister ist auch im Falle der Vermittlung eines Vertrages, wie unter Punkt 3.4 beschrieben, zur Speicherung der Daten berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

8.2 Der Dienstleister verpflichtet sich für einen üblichen und angemessenen Schutz der Daten zu sorgen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist dem Dienstleister ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform verboten. Der Auftraggeber stimmt ferner zu, dass der Dienstleister in angemessenem Umfang über Neuigkeiten und Änderungen des Dienstleistungsumfangs informiert wird. Die vorgenannte Erlaubnis kann jederzeit gegenüber dem Dienstleister in Textform widerrufen werden.

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

10. Eigentumsvorbehalt und sonstige Bestimmungen

10.1 Der Dienstleister behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

10.2 Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister jeden Wechsel seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen offen stehen.

10.4 Allein durch die Installation von Geräten und Waren (z.B. Installation einer Telefonanlage) wird das Gerät bzw. die Ware nicht gem. § 94 BGB wesentlicher Bestandteil des jeweiligen Gebäudes.

10.5 Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Ausnahme ist der Fall des Zahlungsverzugs oder / und ein Schaden der durch eine Versicherung reguliert / geprüft werden kann/könnte. Ferner wird die Forderung abgetreten wenn ein externer Finanzierer (Leasing, Finanzierung, Mietkauf, Miete) für den Ausgleich der Forderung beim Dienstleister eintritt.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.